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Stimmt es, dass ich ab sofort UID-Nummern auf Rechnungen prüfen muss?
Ja, in den Umsatzsteuerrichtlinien wurde die Erleichterung für die Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) gestrichen. Das bedeutet, dass die UID zu überprüfen ist. Die UID des leistenden Unternehmers war schon bisher ein verpflichtender Bestandteil einer Rechnung und Bedingung für den Vorsteuerabzug. Neu ist aber, dass diese ab sofort vom Rechnungsempfänger geprüft werden muss.
Das kann über Finanz-Online gemacht werden. Grundsätzlich gilt: Wenn auf einer Rechnung die gesetzlichen Rechnungsmerkmale nicht vorhanden sind, steht das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu. Das Recht auf Vorsteuerabzug steht dem Käufer nur zu, wenn die Rechnung alle gesetzlichen Rechnungsmerkmale enthält. Als Empfänger der Rechnungen muss man .daher bei eingehenden Rechnungen prüfen, ob alle erforderlichen Merkmale angeführt sind.
Merkmale:
Zur Vermeidung von Betrugsaktivitäten in der Baubranche wurde - analog den Bestimmungen im
Sozialbereich - auch im Bereich der Lohnabgaben eine neue Haftungsbestimmung für Bauunternehmer
eingeführt, die Ihre Aufträge an Subunternehmer vergeben: Im Fall der Weitergabe von zu
Ob nun aus steuerlicher und auch sozialversicherungsrechtlicher Sicht eine GmbH, eine GmbH & Co
KG, ein Einzelunternehmen oder gar eine AG vorteilhaft ist, hängt von der aktuellen wirtschaftlichen
Unternehmenssituation ab. Vor allem aber auch von der Einschätzung der künftigen Entwicklung
und der künftig zu erwartenden Rahmenbedingungen.
Öffnungszeiten:
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