Höchste Effizienz bei Buchhaltung, Personalverrechnung, Kostenrechnung und Bilanzierung
Für die geprüften und staatlich bestellten Bilanzbuchhalter steht Qualität an oberster Stelle. Diese wird durch eine Fortbildungsverpflichtung, die von der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe überprüft wird, ergänzt.
Professionelle Unterstützung für kleine und mittelständische Betriebe
Seit Inkrafttreten des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BibuG) am 1. 1. 2007 gibt es eine neue, selbständige Berufsgruppe, die vor allem im Rechnungswesen ein idealer Partner für kleine und mittelständische Unternehmen ist. „Bilanzbuchhalter“ helfen Ordnung in der Buchführung zu schaffen, die Betriebe durch Auslagerung der Buchhaltungs-Aufgaben schlank zu gestalten und durch kontinuierliche, exakte Prüfung des Belegwesens Fortbestand und Erfolg des Unternehmens zu sichern.
Bilanzbuchhalter übernehmen die laufende Buchhaltung, Kostenrechnung und die Lohnverrechnung für Unternehmen jeder Größe. Sie erstellen Bilanzen nach Handelsrecht (Unternehmensrecht) oder anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 125 BAO festgesetzten Wertgrenzen. Sie übernehmen außerdem die Vertretung im Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes und den unabhängigen Verwaltungssenaten, den unabhängigen Finanzsenaten und dem Verwaltungsgerichtshof.
Tätigkeiten und Leistungen
Buchhaltung
Bilanzbuchhalter…
führen Ihre doppelte Buchhaltung oder Ihre Einnahmen-/
Ausgabenrechnung
erstellen Ihre Umsatzsteuervoranmeldung und die zusammenfassende Meldung
kümmern sich um Ihr Mahnwesen,
überwachen den Zahlungsverkehr und die Debitoren-/
Kreditorenbuchhaltung
führen regelmäßige Kontenabstimmungen durch
haben das Recht auf Akteneinsicht gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes und können auch Rückzahlungsanträge erstellen
Jahresabschluss
Bilanzbuchhalter…
erstellen Bilanzen (bis zu einem gesetzlich geregelten Umsatz)
kümmern sich um den Abschluss Ihrer Bücher
analysieren Ihre Bilanzen
überprüfen und errechnen Kennzahlen
führen Branchenvergleiche durch
Personalverrechnung
Bilanzbuchhalter…
übernehmen die Lohn- und Gehaltsverrechnung
erstellen die Reisekostenabrechnung
beraten Sie in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Personalverrechnung
Kostenrechnung – Kalkulation – Controlling
Bilanzbuchhalter…
erstellen die Kostenrechnung, Kalkulation und das Budget
erarbeiten kurzfristige Erfolgsrechnungen
werten die betriebswirtschaftlichen Zahlen Ihres Betriebs laufend aus
bereiten Investitions- und Finanzplan auf
helfen bei Finanzierungs- und Rating-Gesprächen mit den Banken
Vertretung
Bilanzbuchhalter…
vertreten Sie in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben und in Beitragsangelegenheiten vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften
übernehmen Ihre Vertretung beim Arbeitsmarktservice, vor Berufsorganisationen und vor Behörden und Ämtern, die für Wirtschaftsangelegenheiten zuständig sind, soweit diese mit den Tätigkeiten des Bilanzbuchhalters unmittelbar zusammenhängen
übernehmen die Vertretungeinschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen, sowie der Erklärung zur Verwendung von Gutschriften
vertreten in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben, sowie im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben einschließlich der Abgabe von Erklärungen
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