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Beispiel eines Bereichs-Blog-Layout (FAQ-Bereich)

Haftung für Lohnabgaben des Auftragsnehmers

infoZur Vermeidung von Betrugsaktivitäten in der Baubranche wurde - analog den Bestimmungen im
Sozialbereich - auch im Bereich der Lohnabgaben eine neue Haftungsbestimmung für Bauunternehmer
eingeführt, die Ihre Aufträge an Subunternehmer vergeben: Im Fall der Weitergabe von zu


erbringenden Bauleistungen (Subaufträgen) beträgt die Haftung des auftraggebenden Unternehmens
für lohnabhängige Abgaben des beauftragten Unternehmens bis zu 5 % des Werklohns.
Die Auftraggeberhaftung entfällt, wenn
der Subunternehmer zum Zeitpunkt der Vereinnahmung des Werklohnes in der sog „HFU-Gesamtliste“
(= vom Dienstleistungszentrum [DLZ] bei der Wiener Gebietskrankenkasse geführte Gesamtliste der
haftungsfreistellenden Unternehmen) enthalten ist, oder
der Auftraggeber 5 % des zu leistenden Werklohns (Haftungsbetrag) - gleichzeitig bei Leistung des
Werklohns - an das DLZ bei der Wiener Gebietskrankenkasse überweist (zusammen mit dem 20%igen
Beitrag für Sozialversicherungsbeiträge, insgesamt somit 25 % des Werklohns).
Die Aufnahme des Subunternehmers in die HFU-Liste muss im Zeitpunkt der Vereinnahmung des Werklohns
gegeben sein. Das für Lohnabgaben zuständige Finanzamt des Subunternehmers kann einen
Antrag auf Streichung aus der HFU-Liste stellen, wenn ein Lohnabgabenrückstand besteht (Rückstand
der Lohnabgaben des zweitvorangegangenen Kalendermonats). Eine neuerliche Aufnahme in die HFUListe
kann nur mit Zustimmung des Finanzamts erfolgen.
Bei der Überweisung an das DLZ ist Folgendes zu beachten:
Das zuständige Finanzamt und die UID-Nummer bzw. Steuernummer des Auftragnehmers sind
anzugeben.
Das DLZ leitet den Haftungsbetrag auf das Abgabenkonto des Subunternehmers, der Betrag wird auf
den ältesten Saldo angerechnet, für Guthaben kann ein Rückzahlungsantrag gestellt werden.
Der Haftungsbetrag wird vom DLZ im Verhältnis 4 (Sozialversicherung) zu 1 (Finanzamt) aufgeteilt oder
mit Verrechnungsanweisung in AGH-SV und AGH-LSt.
Diese Regelung tritt mit 1.7.2011 (!) in Kraft.

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Dipl.-BW Johanna Reiter, MBA
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